Arbeitslosengeld und Minijob

Wir sagen dir, was du bei einem Minijob mit Arbeitslosengeld I und II beachten musst. In unserer Jobbörse findest du die besten Nebenjobs auf Minijob-Basis.



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Ein Minijob ist nur eine Überbrückungsmaßnahme

Als Arbeitsloser kann man sich mit einem Nebenjob sich etwas dazuzuverdienen.

Wer arbeitslos geworden ist und nach einer Möglichkeit sucht, sich etwas dazuzuverdienen, der möchte oft in einem Minijob arbeiten. Der Sachbearbeiter beim Arbeitsamt befürwortet in der Regel die Bemühungen des Arbeitsuchenden und bietet sogar eine Vielzahl von Minijobs in der Jobbörse der Arbeitsagentur an.

Wichtig ist jedoch für zu wissen, dass ein Minijob nur eine kurzfristige Maßnahme für einen Hinzuverdienst ist und an dem eigentlichen Ziel der Wiedereingliederung nichts ändert. Das bedeutet, dass man sich auch als Minijobber mit Arbeitslosengeld, weiterhin um eine Vollzeitstelle aktiv bemühen muss. Die meisten Minijobs haben eine wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden, wodurch man weiterhin als Arbeitslos bei der Arbeitsagentur gilt und den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verliert.

Die Verdienstgrenze im Minijob lag seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro im Monat. Ab dem 1. Oktober ist die Minijob-Grenze dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet und wird entsprechend angepasst werden. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientieren soll. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze. Bei einem Mindestlohn von 12 Euro, liegt die Grenze von einem Minijob bei monatlich 520 Euro.

Wird der Minijob auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Jegliches Nebeneinkommen muss der Agentur für Arbeit im Vorfeld gemeldet werden und wirkt sich unter Umständen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Wer Arbeitslosengeld I erhält und einen Minijob annimmt, erhält 165 Euro des monatlichen Gehalts als Freibetrag. Der Rest wird vom Arbeitslosengeld I abgezogen.

Arbeitslosengeld I und Minijob

Für Empfänger von Arbeitslosengeld I, die einen Minijob haben, ist nicht nur die Höhe des monatlichen Gehaltes zu beachten, sondern ebenfalls die wöchentliche Arbeitszeit. Die Wochenarbeitszeit sollte in keinem Fall höher als 15 Stunden sein, da man ansonsten als Empfänger den Status „Arbeitslos“ verliert und somit auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das monatliche Entgelt beim Minijob ist dabei für die Arbeitsagentur unerheblich. Die Höhe des Entgelts ist dabei unerheblich.

Neben der wöchentlichen Arbeitszeit ist ebenfalls die maximale Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Überschreitet man den maximalen Satz von einem Minijob, dann ist diese Beschäftigung als berufsmäßig anzusehen und kommt für Arbeitslose in der Regel nicht infrage.

Arbeitslosengeld II und Minijob

Anders als beim Arbeitslosengeld I, das aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt wird, handelt es sich beim Arbeitslosengeld II, um eine Grundsicherung für Hilfsbedürftige. Für Empfänger von Arbeitslosengeld entfällt die Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit für einen Minijob.

Das Entgelt aus dem Minijob wird jedoch auch auf das Arbeitslosengeld 2 (ALG2) angerechnet. Beim ALG2 werden die Freibeträge für den Hinzuverdienst, allerdings besonders gestaffelt. Die ersten 100 Euro Einkommen sind frei, für jeden verdienten Euro zwischen 100 – 1.000 Euro wird ein Freibetrag von 20 Prozent gewährt. Ab 1.000 Euro wird ein Freibetrag von 10 Prozent gewährt.

Eine genaue Berechnung für die Freibeträge und mehr Informationen zum Hinzuverdienst, sollte vor dem Antritt eines Minijobs, mit einem Ansprechpartner beim zuständigen Jobcenter geklärt werden.

Mit Werbungskosten den Freibetrag erhöhen

Der gewährte Freibetrag für den Verdienst beim Minijob kann nochmal durch sogenannte Werbungskosten erhöht werden. Das heißt, dass du dadurch deine Einkommen nochmal steigern kannst. Werbungskosten sind Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit dem Nebenjob stehen.

Werbungskosten sind zum Beispiel:

  • Reinigungskosten für die Arbeitskleidung
  • Ausgaben für Arbeitsmaterial
  • Fahrtkosten zur Arbeit
Wird ein Minijob auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Ja. Ein Teil des Einkommens von einem Minijob wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Jegliche Art des Nebenverdienstes ist der Agentur für Arbeit im Vorfeld zu melden und wirkt sich auch auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Es gelten unterschiedliche Freibeträge für den Hinzuverdienst bei dem Arbeitslosengeld I und II.
Minijob als Arbeitsloser: Das solltest du wissen.

Was muss man bei einem Minijob als Arbeitsloser beachten?

Vor dem Antritt eines Minijobs, ist der Nebenjob der Agentur für Arbeit zu melden. Dies kann per E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgen. Außerdem sollte man sich über die geltenden Freibeträge für einen Hinzuverdienst erkundigen. Ansprechpartner für ALG 1 ist ein Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur. Empfänger von ALG 2, können sich für mehr Informationen an das Jobcenter wenden.
Das sollte man als Arbeitsloser mit einem Minijob beachten.