In Vollzeit arbeiten: Das ist bei einem Vollzeitjob zu beachten.

Du fragst dich, was es bedeutet, in Vollzeit zu arbeiten? In unserem Ratgeber erfährst du alles über die Arbeitszeit bei einem Job in Vollzeit, über deine Rechte und Pflichten und worauf du sonst noch bei einem Vollzeitjob achten musst.



Was bedeutet „Vollzeit arbeiten“?

In Deutschland arbeiten die meisten Angestellten in Vollzeit zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche.
Die meisten Angestellten in Deutschland arbeiten in Vollzeit.

Von einer Vollzeitstelle wird in der Regel ab 36 bis 40 Wochenstunden Arbeitszeit gesprochen. Am häufigsten sind Arbeitsverträge mit 37,5, 39 oder 40 Arbeitsstunden pro Woche. Das bedeutet, dass du die genannte Zeit pro Woche an deinem Arbeitsplatz verbringst.

Unterschied zwischen Vollzeit- und Teilzeitarbeit

Vollzeit- und Teilzeitjobs unterscheiden sich vor allem durch die Anzahl der wöchentlich zu leistenden Arbeitsstunden. Bei Jobs in Teilzeit arbeitest du zwischen 15 und 35 Arbeitsstunden pro Woche. Ohne einen zusätzlichen Nebenjob auf Minijob-Basis kannst du bei einer Anstellung in Teilzeit von einer besseren Work-Life-Balance ausgehen. Du hast mehr Zeit für deine Freunde, Familie, Hobbys oder sonstige anfallende Dinge. Mit weniger Arbeitszeit geht ein geringeres Gehalt einher als bei einer Anstellung in Vollzeit. Auch der Anspruch auf Urlaubs-, Weihnachtsgeld und dein Rentenanspruch fällt für dich anteilig geringer aus. Außerdem werden Angestellte in Vollzeit bei Beförderungen häufig bevorzugt behandelt, da eine Führungskraft in Teilzeit eher selten ist.

Unterschied zwischen Vollzeit und Festanstellung

Zwischen einer Vollzeitstelle und einer Festanstellung muss nicht unbedingt ein Unterschied bestehen. Ebenso wenig besteht zwangsläufig eine Differenz zwischen einem Teilzeitjob und einer Festanstellung. Von einer Festanstellung spricht man, wenn man einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Eine Vollzeitstelle kann sowohl unbefristet als auch zeitlich befristet sein.

Eine Festanstellung kannst du sowohl bei einem Arbeitsvertrag in Vollzeit als auch in Teilzeit bekommen. Viele Unternehmen stellen Bewerber sofort unbefristet und somit in Festanstellung ein. Andere befristen ihre Verträge zunächst auf ein Jahr. Danach ist eine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags möglich. Maximal darf zweimal ein auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag ausgestellt werden. Danach geht der Arbeitnehmer automatisch in eine unbefristete Festanstellung über.

Ein Job kann auch als befristete Elternzeitvertretung vergeben werden, hier oftmals für ein oder gleich für zwei Jahre. Falls du noch zwei Jahren angeboten bekommst, über die Elternzeitvertretung hinaus für einen Arbeitgeber zu arbeiten, muss dieser Vertrag unbefristet sein.

Voraussetzungen: Von Vollzeit auf Teilzeit wechseln

Wenn du derzeit in Vollzeit arbeitest, aber aus bestimmten Gründen (vorübergehend) in Teilzeit arbeiten möchtest, ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, wenn du deinen Vollzeitarbeitsvertag auf Teilzeit reduzieren möchtest:

  • Du arbeitest seit mehr als sechs Monaten im Unternehmen.
  • Es gibt mehr als 15 Angestellte.
  • Du beantragst den Wunsch der Reduzierung der Stunden schriftlich, samt gewünschter Wochenstundenzahl
  • Es sprechen keine wichtigen betrieblichen Gründe (Personalmangel) gegen eine Reduzierung auf Teilzeit.

Du kannst auf diese Weise langfristig eine Anstellung in Teilzeit anstreben oder alternativ eine Brücken- bzw. Elternteilzeit vereinbaren.

Bei einer Elternteilzeit liegen deine wöchentlichen Arbeitsstunden zwischen 15 und 30. Eine Elternteilzeit kannst du immer nur für mindestens 2 Monate beantragen, ein kürzerer Zeitraum ist nicht möglich. Den Antrag müssen Mütter und Väter bis zum dritten Geburtstag des Kindes sieben Wochen vorher stellen, bis zum achten Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher.

Befristet auf Teilzeit wechseln: Brückenteilzeit vereinbaren

Im Januar 2019 wurde die sogenannte Brückenteilzeit eingeführt. Dieser Begriff beschreibt eine zeitlich befristete Verringerung der wöchentlichen Arbeitsstunden, die im § 9a des TzBfG festgelegt ist und garantiert, später wieder auf eine Vollzeitstelle wechseln zu können. Als Arbeitnehmer hast du einen Anspruch auf diese Form der Teilzeitbeschäftigung, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du bist seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen tätig.
  • Es sind mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt.
  • Du hast mindestens 3 Monate vorher den Antrag auf Brückenteilzeit eingereicht.
  • Eine Brückenteilzeit ist auf ein bis fünf Jahre begrenzt.

Der Antrag auf Brückenteilzeit kann von deinem Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen. Ähnlich wie bei einem generellen Antrag auf Arbeitszeitreduzierung müssen dringende betriebliche Gründe von deinem Arbeitgeber schriftlich begründet werden. Es muss nur einem Antrag pro angefangene 15 Mitarbeiter im Unternehmen zugestimmt werden, wenn es maximal bis zu 200 Mitarbeit gibt. Bei 45 Mitarbeitern muss dein Arbeitgeber 3 Mitarbeitern der Antrag genehmigen, wenn keine Gründe dagegen sprechen.

Gut zu wissen: Eine Brückenteilzeit kann übrigens auch dann beantragt werden, wenn du von einer 80 % Anstellung vorübergehend auf 50 % reduzieren möchtest.

Rückkehrrecht: Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln?

Du hast einen gesetzlichen Anspruch von einer Teilzeitstelle wieder auf eine Vollzeitstelle zu wechseln, wenn du zuvor einmal in Vollzeit gearbeitet hast und dein Wechsel auf Teilzeit als Brückenteilzeit vereinbart wurde. Der Wechsel zurück auf eine Vollzeitstelle kann bei einer Brückenteilzeit nach frühstem einem Jahr und muss nach spätestens 5 Jahren passieren. Möchtest du nach einiger Zeit wieder mehr Stunden arbeiten und es wurde keine Brückenteilzeit vereinbart, müssen Chefs dich bevorzugt berücksichtigen, bevor sie neue Stellen besetzen.

Wenn du immer nur eine Teilzeitstelle hattest, gibt es keinen Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Das liegt daran, dass es meist einen Grund hat, warum dein Arbeitsvertrag in Teilzeit ausgestellt wurde – es gibt bereits genügend Mitarbeiter, die alle anfallenden Aufgaben erledigen. Manchmal kann es möglich sein, dass mehr Arbeitszeit benötigt wird, weil ein Unternehmen gewachsen ist. Dann wird dein Arbeitgeber froh sein, dich statt in Teilzeit in Vollzeit zu beschäftigen.

Gesetzliche Regelungen bei Vollzeitstellen

Ebenso wie bei Minijobs und Teilzeitstellen gibt es gesetzliche Vorgaben und Regelungen für Vollzeitjobs, die sich vor allem auf deinen Rentenanspruch sowie deine Kranken- und Pflegeversicherung beziehen.

Rentenanspruch

Bei einer Anstellung in Vollzeit zahlst du die höchsten Beiträge in die Rentenversicherung ein und erwirbst dadurch einen höheren Rentenanspruch als in Teilzeit. Wenn du den Großteil deines Lebens in Vollzeit gearbeitet hast, musst du dir im Normalfall über deine Absicherung im Alter keine Sorgen machen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 kannst du im Alter von 67 Jahren (nach 35 Versicherungsjahren in der Rentenversicherung) in Rente gehen. Ein früheres Renteneintrittsalter ist immer durch Abschlagszahlungen möglich.

Solltest du sogar 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung erreichen, kannst du ab dem Geburtsjahrgang 1964 bereits mit 65 Jahren in Rente gehen. Bis zum Geburtsjahrgang 1953 lag das Renteneintrittsalter sogar bei 63 Jahren – dieses wird Schritt für Schritt weiter angehoben.

Kranken- und Pflegeversicherung

Alle anteiligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du bei einer Beschäftigung in Vollzeit direkt über deine monatliche Verdienstabrechnung. Dazu musst du bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung eine Krankenkasse auswählen und dich dort als Mitglied anmelden. Meist bist du als junger Mensch zunächst über die Familienversicherung deiner Eltern krankenversichert und kannst diese Versicherung bei Aufnahme eines Jobs als eigenständig versicherte Person fortführen, wenn du möchtest. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich bei Beschäftigungsbeginn automatisch anzumelden, denn er zahlt die Arbeitgeberbeiträge zu deiner Versicherung. Dazu musst du deinem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse vorlegen. Ansonsten musst du dich um nichts weiter kümmern und hast selbstverständlich freie Krankenkassenwahl.

Arbeitsrecht bei einer Vollzeitstelle

In jeder Anstellungsform, egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder auf Minijob-Basis, gibt es arbeitsrechtliche Regelungen, an die sowohl du als auch dein Arbeitgeber sich halten müssen. Dazu zählen der Arbeitsvertrag, einzuhaltende Kündigungsfristen, Urlaubsansprüche sowie Regelungen zu einer Mehrfachbeschäftigung.

Arbeitsvertrag

In Deutschland ist es die Pflicht bei einer Vollzeitanstellung einen Arbeitsvertrag aufzusetzen. In diesem werden alle wichtigen Details zum Arbeitsverhältnis festgehalten: Das korrekte Verhalten am Arbeitsplatz, im Krankheitsfall, Regelungen zur wöchentlichen Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Stundenlohn bzw. monatlichem Festgehalt sowie einzuhaltenden Kündigungsfristen.

Urlaubsanspruch

In einer Vollzeitanstellung hast du bei einer 5-Tage-Woche einen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen. Bei einer 6-Tage-Woche Woche stehen dir mindestens 24 Urlaubstage zu. Für ausreichend Erholung gewähren die meisten Arbeitgeber dir deutlich mehr Urlaubstage als den gesetzlichen Mindestanspruch. Bei einer 5-Tage-Woche haben die meisten Arbeitnehmer zwischen 25 und 30 bezahlte Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche zwischen 30 und 36 Tage.

Kündigungsfrist

In vielen Vollzeitjobs gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, damit Arbeitgeber ausreichend Zeit haben, die wegfallende Stelle qualifiziert neu zu besetzen. Seltener gibt es lediglich eine Kündigungsfrist von einem oder zwei Monaten.

Mehrfachbeschäftigung

Neben einer Vollzeitbeschäftigung ist es erlaubt, einer weiteren Tätigkeit nachzugehen. Du kannst einen Nebenjob ausüben, theoretisch sind sogar 2 Minijobs gleichzeitig erlaubt.

Vollzeit und Minijob

Bei einem Minijob neben einem Vollzeitjob darfst du bis zur Verdienstobergrenze für einen Minijob im Monat hinzuverdienen. Verdienst du mehr, ist dein Minijob in der Steuerklasse 6 mit hohen Abzügen zu versteuern. Bei zwei Minijobs neben einem Vollzeitjob wird der zweite Nebenjob immer automatisch mit Steuerklasse 6 besteuert. Du kannst dir nicht aussuchen, welcher Nebenjob als erster und welcher als zweiter gilt.

Vollzeit und Teilzeit

Es ist nicht möglich, neben einer Vollzeitstelle langfristig eine weitere Anstellung in Teilzeit auszuüben. Deine wöchentliche Arbeitszeit läge dann im Schnitt bei mindestens 55 bis 60 Stunden oder deutlich darüber – das ist auf die Dauer einfach zu viel und nicht mit dem Arbeitsgesetz vereinbar. Wenn du in Vollzeit arbeitest, ist es für eine befristete Dauer denkbar, zusätzlich in Teilzeit zu arbeiten (z. B. zum Verpacken von Geschenken in der Weihnachtszeit im Einzelhandel), wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt.

Zwei Vollzeitstellen

Zwei Vollzeitstellen parallel auszuüben ist praktisch weder möglich noch erlaubt. Laut gesetzlicher Vorgabe darf die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag nicht über acht Stunden hinausgehen. Zeitweilig darfst du deine Arbeitszeit auf 60 Wochenstunden beziehungsweise 10 Stunden pro Tag erhöhen. In diesem Fall musst du jedoch darauf achten, dass du innerhalb eines Halbjahres die wöchentliche Arbeitszeit wieder auf durchschnittlich 48 Stunden reduzierst. Wenn du dir neben einem Vollzeitjob etwas dazuverdienen willst, kannst du stattdessen einen Nebenjob ausüben.

Ist eine Vollzeitstelle immer 40 Stunden?

Nein, eine Vollzeitstelle beginnt im Durchschnitt bei 36 Wochenstunden. Bei 40 Stunden pro Woche wird oft auch von einer 100%-Stelle gesprochen. Bis 35 Wochenstunden ist eher von einer Teilzeitanstellung die Rede.
Arbeitszeit in Vollzeit.

Was gilt als Vollzeitstelle?

Ab durchschnittlich 36 bis 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche wird von einer Vollzeitstelle gesprochen. Maximal darfst du pro Woche 48 Stunden, in maximal 48 Wochen pro Jahr arbeiten. Gesetzlich stehen dir mindestens 4 Wochen Urlaub zu.
Was als Vollzeitstelle gilt.