In Teilzeit arbeiten: Wichtige Regelungen und Tipps

Du bist auf der Suche nach einem Job in Teilzeit und fragst dich, was du beachten musst? In unserem Ratgeber erfährst du alles über Teilzeitjobs, über deine Rechte und Pflichten und was du sonst noch wissen musst.



Was ist Teilzeit?

Mehr als man denkt: Knapp 30 Prozent der Angestellte in Deutschland haben ihre wöchentliche Arbeitszeit reduziert und arbeiten in Teilzeit.
Ungefähr 30 Prozent der Angestellten in Deutschland arbeiten in Teilzeit.

Ein Teilzeitjob ist eine Beschäftigung, die du nicht vollumfänglich ausführst. Von Teilzeit ist immer dann die Rede, wenn die Arbeitsstunden pro Woche weniger sind als bei einer Vollzeitstelle (37,5 bis 40 Wochenstunden). Wenn eine Vollzeitstelle in einem Unternehmen mit einer regulären Arbeitszeit von 40 Wochenstunden bedeutet, sind im Vertrag festgelegte 39 Stunden theoretisch bereits Teilzeit. Wirklich von Teilzeit spricht man aber dann, wenn pro Tag weniger als 8 Stunden oder weniger als 5 Tage die Woche gearbeitet wird. Du kannst vorübergehend in Teilzeit arbeiten oder sofort einen Job in Teilzeit annehmen, dann hast du jedoch später keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Vollzeitstelle.

Wie viel Stunden beinhaltet eine Teilzeitstelle?

Die zu arbeitenden Stunden bei einer Teilzeitstelle unterscheiden sich je nach Anstellungsart. Ab 18 bis zu 35 Wochenstunden Arbeitszeit wird in der Regel von einer Teilzeitstelle gesprochen. Arbeitest du weniger, bist du oft eher auf geringfügiger Basis, in einem Minijob angestellt. Als studentische Teilzeit, also einen Job den du neben deinem Studium ausführst, ist es hingegen möglich pro Woche lediglich ca. 10 bis 15 Stunden zu arbeiten und in den Semesterferien vorübergehend auf eine Vollzeitstelle oder eine Teilzeitstelle mit mehr Wochenstunden zu erhöhen.

Unterschied zwischen Teilzeit und einem Minijob

In einem Teilzeitjob arbeitest du deutlich mehr als bei einem Minijob, bei dem du pro Monat lediglich einen festgelegten Betrag verdienen darfst. Daher ist bei einem Job als Aushilfe auf Minijob-Basis auch die wöchentliche Arbeitszeit auf ca. 10–12 Stunden begrenzt. Ein Minijob wird auch geringfügige Beschäftigung genannt. Entweder kann die Dauer deiner geringfügigen Beschäftigung auf maximal 3 Monate ausgelegt sein – der monatliche Verdienst ist dann egal – oder dein monatlicher Verdienst ist festgelegt und darf die Verdienstobergrenze eines Minijobs aufs Jahr hochgerechnet nicht übersteigen. Sozialversicherungsabgaben werden bei einem Minijob, bei dem der jährliche Verdienst nicht überschritten wird, nicht fällig. Dein Anstellungsverhältnis wird in der Regel mit 2 % pauschal versteuert, alternativ erfolgt die Abrechnung über deine individuelle Lohnsteuerklasse.

Unterschied zwischen Teilzeit und Midijob

Als Midijob werden Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, in denen du als Arbeitnehmer regelmäßig etwas mehr als die Gehaltsobergrenze eines Minijobs monatlich verdienst. Ein Midijob liegt damit in der Mitte zwischen einem Minijob mit einer Verdienstgrenze und einer Vollzeit- oder auch Teilzeitbeschäftigung. Als Midjobber zahlst du ganz normal, anteilig zu deinem Gehalt, Sozialversicherungsabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung, sowie den Solidaritätszuschlag, Lohn- und Kirchensteuer (falls du nicht aus der Kirche ausgetreten bist). Die Steuern fallen allerdings sehr gering aus, in Steuerklasse 3 ist ein Midijob sogar komplett lohnsteuerfrei.

Unterschied zwischen Teilzeit und Vollzeit

Der größte Unterschied zwischen einer Anstellung in Teilzeit und Vollzeit ist die wöchentliche Arbeitszeit. Teilzeitstellen beginnen ab ca. 18 Wochenstunden, wohingegen du bei einer Vollzeitstelle meist 37,5 Stunden oder mehr arbeitest. Dementsprechend unterschiedlich fällt auch das Gehalt am Monatsende samt den Steuern aus, die du zahlen musst. Aufgrund der Steuerprogression, bei der du mit steigendem Gehalt auch mehr Steuern zahlst, musst du bei einer Teilzeitstelle deutlich weniger Abgaben leisten als in Vollzeit. Dein Nettogehalt pro Stunde ist in Teilzeit im Vergleich zu Kollegen mit einer Vollzeitstelle höher.

Gesetzliche Regelungen bei einer Teilzeitstelle

Jede Anstellungsform hat gesetzliche Regelungen, so auch eine Teilzeitstelle. Beispielsweise gibt es einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Teilzeitstelle, auch wenn man vorher in Vollzeit gearbeitet hat. Mögliche Modelle der Teilzeit sind die Elternteilzeit und Brückenteilzeit.

Anspruch auf Teilzeit

Es gibt nach § 8 TzBfG einen Anspruch auf eine Arbeitsstelle in Teilzeit. Dazu musst du als Angestellter einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Du arbeitest seit mehr als sechs Monaten für das Unternehmen.
  • Die Firma hat mehr als 15 Angestellte.
  • Du beantragst den Wunsch der (vorübergehenden) Reduzierung der Stunden schriftlich, samt gewünschter Wochenstundenzahl
  • Es sprechen keine wichtigen betrieblichen Gründe (Personalmangel) gegen eine Reduzierung auf Teilzeit.

Ein Arbeitgeber darf den Antrag auf Teilzeit nur ablehnen, wenn durch deine Arbeitszeitreduzierung der Betrieb gefährdet ist. Dies ist nur in seltenen Fällen der Fall. Gründe dafür muss dein Arbeitgeber dir schriftlich bis spätestens einen Monat vor Beginn der gewünschten Teilzeit überbringen. Wenn du bis einen Monat vorher keine Rückmeldung erhältst, gilt die Zustimmung des Arbeitgebers automatisch als erteilt. Einen weiteren Anspruch auf Verringerung der Stundenanzahl kannst du als Mitarbeiter zwei Jahre nach deinem letzten Antrag stellen.

Wenn du deine Arbeitszeit nach einigen Monaten wieder verlängern möchtest, muss dein Arbeitgeber dich vor Neubesetzung von weiteren Voll- oder Teilzeitstellen zuerst berücksichtigen.

Elternteilzeit

Für Elternteilzeit im Anschluss an den Mutterschutz kannst du ebenfalls auf eine Teilzeitanstellung wechseln, selbst wenn du vorher in Vollzeit gearbeitet hast. Die Anzahl der Stunden bei einer Elternteilzeit liegt zwischen 15 und 30 pro Woche. Eine Elternteilzeit ist immer mindestens für 2 Monate zu beantragen, ein kürzerer Zeitraum ist nicht möglich. Den Antrag müssen Mütter und Väter bis zum dritten Geburtstag des Kindes sieben Wochen vorher stellen, bis zum achten Geburtstag des Kindes 13 Wochen vorher.

Brückenteilzeit

Seit Januar 2019 gibt es die Brückenteilzeit. Dieser Begriff beschreibt eine zeitlich befristete Verringerung der wöchentlichen Arbeitsstunden, die im § 9a des TzBfG festgelegt ist. Als Arbeitnehmer hast du einen Anspruch auf diese Form der Teilzeitbeschäftigung, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du bist seit mindestens 6 Monaten für die Firma tätig.
  • Das Unternehmen hat mehr als 45 Mitarbeiter.
  • Mindestens 3 Monate vorher wurde der Antrag auf Brückenteilzeit eingereicht.
  • Eine Brückenteilzeit ist auf ein bis fünf Jahre begrenzt.

Der Antrag auf Brückenteilzeit kann seitens deines Arbeitgebers abgelehnt werden. Dazu sind ähnlich wie bei einem generellen Antrag auf Arbeitszeitreduzierung deinerseits dringende betriebliche Gründe anzuführen und schriftlich vom Arbeitgeber zu begründen. Es muss nur einem Antrag pro angefangene 15 Mitarbeiter im Unternehmen zugestimmt werden.

Rentenanspruch

Durch eine Arbeitsstelle in Teilzeit erwirbst du ebenso einen Rentenanspruch wie bei einer Vollzeitbeschäftigung. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 kannst du im Alter von 67 Jahren (nach 35 Versicherungsjahren in der Rentenversicherung) in Rente gehen. Ein früheres Renteneintrittsalter ist durch Abschlagszahlungen möglich.

Da du monatlich bei einer Teilzeitstelle insgesamt deutlich weniger in die Rentenversicherung einzahlst, fällt die monatliche Rente im Vergleich zu einer Vollzeitanstellung wesentlich geringer aus.

Kranken- und Pflegeversicherung

Bei einer Teilzeitanstellung zahlst du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung monatlich als Direktabzug über deinen Arbeitslohn. Du musst dich um nichts weiter kümmern.

Arbeitsrecht bei einer Teilzeitstelle

Ebenso wie bei einer Vollzeitanstellung oder einem Minijob gibt es in Teilzeit einen gesetzlich geregelten Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, Mindesturlaub und einzuhaltende Kündigungsfristen.

Arbeitsvertrag

Es ist in Deutschland Pflicht, dass bei einer Anstellung in Teilzeit ein Arbeitsvertrag ausgehändigt wird, in dem alle wichtigen Details zum Arbeitsverhältnis festgehalten werden. In diesem werden alle Fragen zum Verhalten am Arbeitsplatz (Code of Conduct), zum Urlaubsanspruch, Verhalten im Krankheitsfall, der wöchentlicher Arbeitszeit, Gehalt sowie einzuhaltenden Kündigungsfristen schriftlich festgehalten.

Urlaubsanspruch

Es gibt einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub, je nachdem wie viele Arbeitstage die Woche du hast, den die folgende Tabelle zeigt:

Arbeitstage pro WocheMindesturlaubsanspruch
1 Arbeitstag4 Urlaubstage
2 Arbeitstage8 Urlaubstage
3 Arbeitstage12 Urlaubstage
4 Arbeitstage16 Urlaubstage
5 Arbeitstage20 Urlaubstage
6 Arbeitstage24 Urlausbtage

Viele Teilzeitangestellte müssen trotz verringerter Stundenanzahl (theoretisch) fünf oder sechs Tage die Woche arbeiten bzw. im Dienstplan einsetzbar sein, zum Beispiel bei Krankheit von Kollegen. Für ausreichend Erholung gewähren die meisten Arbeitgeber dir außerdem deutlich mehr Urlaubstage als den Mindestanspruch. Bei einer 5-Tage-Woche haben die meisten Arbeitnehmer zwischen 25 und 30 bezahlte Urlaubstage, bei einer 6-Tage-Woche zwischen 30 und 36 Tage.

Kündigungsfrist

Wenn du eine Teilzeitanstellung kündigen willst, gibt es eine gesetzlich einzuhaltende Kündigungsfrist. Je nach Arbeitgeber variiert diese zwischen 1 und 3 Monaten. Erst danach kannst du einen neuen Job antreten, da du während der Kündigungsfrist noch an deinen Arbeitsvertrag gebunden bist.

Mehrfachbeschäftigung

Es ist möglich, neben einer Teilzeitstelle eine weitere Beschäftigung, etwa einen Nebenjob, auszuüben. Es ist aber auch möglich, zwei Teilzeitstellen zu haben.

Teilzeit und Minijob

Neben einer Teilzeitbeschäftigung ist es möglich, einen oder sogar zwei Minijobs auszuüben. Bei einem Minijob werden keine weiteren Abgaben über die Pauschalbesteuerung von 2 % fällig, alle Abgaben zur Pflege- und Krankenversicherung zahlst du bereits über deine Festanstellung und werden nicht doppelt fällig. Die Kombination aus Teilzeitjob und Minijob ist neben Vollzeitbeschäftigung und Minijob die häufigste Art der Mehrfachbeschäftigung.

Teilzeit und Vollzeit

Es ist nicht möglich, neben einer Teilzeitstelle langfristig eine Anstellung in Vollzeit wahrzunehmen. Deine wöchentliche Arbeitszeit läge dann im Schnitt bei mindestens 55 bis 60 Stunden – das ist auf die Dauer einfach zu viel. Wenn du in Vollzeit arbeitest, wäre es andersherum für eine befristete Dauer denkbar, zusätzlich in Teilzeit zu arbeiten (z. B. als Verkäufer auf dem Weihnachtsmarkt), wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt.

Zwei Teilzeitstellen

Grundsätzlich ist es kein Problem, zwei Teilzeitjobs gleichzeitig auszuführen. Allerdings solltest du, bevor du einen 2. Teilzeitjob antrittst, einen Blick in deinen Arbeitsvertrag von deinem anderen Job werfen. Es ist möglich, dass eine zweite Teilzeitstelle vertraglich von deinem Arbeitgeber ausgeschlossen wurde. Häufig wird eine zweite Teilzeitstelle nicht vertraglich ausgeschlossen, jedoch ist vor der Aufnahme einer weiteren Tätigkeit dein Arbeitgeber zu informieren, oder musst dir sogar dessen schriftliche Zustimmung einholen.

Als Teilzeitangestellter mit 2 Jobs darfst du in Summe die im Arbeitszeitgesetz festgelegte maximal erlaubte Arbeitszeit nicht überschreiten. Laut gesetzlicher Vorgabe darf die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag nicht über acht Stunden hinausgehen. Zeitweilig darf sie auf 60 Wochenstunden beziehungsweise 10 Stunden pro Tag erhöht werden. In diesem Fall musst du jedoch darauf achten, dass du innerhalb eines Halbjahres die wöchentliche Arbeitszeit wieder auf durchschnittlich 48 Stunden reduzierst.

Teilzeit während der Elternzeit arbeiten

Es ist möglich, eine Elternteilzeit zu beantragen und somit weniger zu arbeiten, solange die Kinder klein sind und Betreuung benötigen. Alle Details haben wir dir bereits weiter oben unter Elternteilzeit erklärt.

Auf eine Vollzeitstelle in Teilzeit bewerben

Es ist möglich, sich auf eine Vollzeitstelle zu bewerben, obwohl du nur Teilzeit arbeiten möchtest oder kannst. Viele Firmen sind dankbar, ihre Stellen mit qualifizierten Bewerben besetzen zu können und sind durchaus bereit, über die wöchentliche Arbeitszeit, Elternteilzeit oder Brückenteilzeit zu verhandeln.

Bewerbungstaktik: Wann sage ich, dass ich nur Teilzeit arbeiten kann?

Wenn du dich auf eine Vollzeitstelle bewirbst, aber nicht mehr als eine bestimmte Stundenzahl pro Woche arbeiten kannst, ist es immer besser, mit offenen Karten zu spielen. Erst im Vorstellungsgespräch zu sagen, dass du statt in Vollzeit lediglich in Teilzeit arbeiten kannst, ist oft keine gute Idee. Diese Strategie könnte deinen potenziellen Arbeitgeber verärgern und zu einer Absage führen.

Weise lieber gleich in deiner Bewerbung darauf hin, dass du in Teilzeit arbeiten möchtest und schildere deine Motivation, warum du dich dennoch genau auf diese Stelle beworben hast. Viele Arbeitgeber werden deine Ehrlichkeit und deinen Ehrgeiz schätzen und dich trotzdem zum Vorstellungsgespräch einladen, insbesondere dann, wenn du gute Qualifikationen mitbringst.

4 Musterformulierungen für eine Teilzeit-Bewerbung

  • „Da ich zurzeit eine Weiterbildung/Umschulung mache, ist eine Teilzeitstelle für mich ideal. Bis zu 25 Stunden pro Woche stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.“
  • „Zurzeit befinde ich mich in Elternzeit. Zeitlich bin ich bis in den frühen Nachmittag flexibel einsetzbar, da meine Kinder nach der Schule bis 15 Uhr in der Betreuung sind. Meine Kapazitäten ermöglichen bis zu 15 Stunden die Woche.“
  • „Derzeit pflege ich meinen demenzkranken Vater. 20 Stunden pro Woche möchte ich weiterhin in meinem erlernten Beruf arbeiten.“
  • „Momentan bin ich Master-Studentin des Fachbereichs BWL. Neben meinem Studium möchte ich als Werkstudentin meine erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen in Ihrem Unternehmen einbringen.“
Wie viel Stunden sind Teilzeit?

Von einem Teilzeitjob wird ab 15 Wochenstunden gesprochen. Bis maximal 35 Stunden wird ein Job als Teilzeit gewertet, danach ist eher von einer Vollzeitstelle die Rede.
Wöchentliche Arbeitszeit in Teilzeit.

Gibt es einen Anspruch auf Teilzeit?

Es gibt nach § 8 TzBfG einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Diesen hat jeder Angestellte, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Wenn du seit 6 Monaten in einem Unternehmen arbeitest, deinen Antrag rechtzeitig stellst und das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter hat, hast du gute Chancen.
Der gesetzliche Anspruch auf Arbeit in Teilzeit.

Was gilt als Teilzeit?

Eine wöchentliche Arbeitszeit ab ca. 15 bis 35 Wochenstunden gilt als Teilzeitanstellung. Alles darunter ist eher als Minijob oder Midijob zu verstehen, alles darüber gilt als Vollzeitjob.
Was macht Teilzeitarbeit aus?

Welche Teilzeitarbeitsmodelle gibt es?

Es gibt verschiedene Teilzeitarbeitszeitmodelle. Du kannst an vollen 5 oder 6 Arbeitstagen die Wochen jeweils eine reduzierte Stundenanzahl arbeiten – oder alternativ an nur 3 oder 4 Tagen die Woche jeweils mehr Stunden absolvieren. Es ist auch möglich vorübergehend in Teilzeit zu arbeiten, z. B. in Elternteilzeit oder Brückenteilzeit.
Welche Arbeitszeitmodelle in Teilzeit es gibt.