Teilzeit arbeiten und Arbeitslosengeld beziehen

Wir sagen dir, was du bei einem Teilzeitjob mit Arbeitslosengeld I und II beachten musst. In der Jobbörse findest du viele Teilzeitstellen.



Auf der Jobbörse JobMESH findest du die viele Teilzeitstellen aus der Jobbörse der Arbeitsagentur und anderen Jobportalen. Mit mehr als 1,9 Millionen Stellenanzeigen gehört JobMESH zu den führenden Portalen für die Jobsuche. Eine Suche. Alle Jobs.

Teilzeit arbeiten trotz Arbeitslosengeld

Arbeitslose, die planen eine Teilzeitstelle anzutreten, sollten sich besser frühzeitig mit der Arbeitsagentur abstimmen.
Mit einer Teilzeitstelle kann man Beruf und Familie besser unter einem Hut bekommen.

Ist man arbeitslos geworden, dann fällt es vielen Menschen schwer, einen geregelten Tagesablauf beizubehalten. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, einen kleinen Teilzeitjob mit Arbeitslosengeld anzunehmen und so einer Abwärtsspirale zu entgehen.

Neben dem Bezug von Arbeitslosengeld ist es möglich ein Einkommen zu haben. Eine sozialversicherungspflichtige Arbeit in Teilzeit ist jedoch nicht möglich, weil man dadurch den Status „Arbeitslos“ bei der Arbeitsagentur verliert und somit den Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert.

Weniger Arbeitslosengeld bei künftiger Teilzeit

Eine böse Falle für Arbeitslose auf der Suche nach einer Teilzeitstelle: Wer vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit beispielsweise 40 Stunden pro Woche in Vollzeit gearbeitet hat und sich entscheidet, sich ausschließlich auf Teilzeitstellen zu bewerben, dem kann das Arbeitslosengeld um bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Diese oft für unfair empfunden Regelung wurde vom Gesetzgeber als rechtens bestätigt und ermächtigt die Arbeitsagentur, die Leistung entsprechend der verminderten Arbeitszeit zu kürzen (vgl. § 151 Absatz 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch).

Unser Tipp für Arbeitslose: Bewirb dich weiterhin auf Vollzeitstellen, um deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu mindern. Du kannst später versuchen, aus der neuen Vollzeitstelle eine Teilzeitstelle machen.

Mit einem Minijob etwas zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen

Minijobs und Nebenjobs sind eine gute Möglichkeit, sich etwas neben dem Arbeitslosengeld dazuzuverdienen. Dafür muss die Arbeitsagentur jedoch vorab informiert werden, da ein Teil des Einkommens unter Umständen auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Ebenso zu beachten ist die maximale Arbeitszeit von unter 15 Stunden, da man andernfalls seinen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld verliert.



Ein Minijob ist nur eine Überbrückungsmaßnahme

Ein Minijob ist eine gute Möglichkeit, nicht den Anschluss an das Berufsleben als Arbeitsloser zu verlieren. Aus diesem Grund wird das Arbeitsamt in der Regel auch deine Bemühungen auf der Suche nach einem Minijob unterstützen und bietet eine Vielzahl von Minijobs in der Jobbörse der Arbeitsagentur an.

Wichtig zu wissen: Ein Minijob ist nur eine kurzfristige Maßnahme und ändert an dem eigentlichen Ziel der Wiedereingliederung nichts. Das bedeutet für dich, dass du dich auch mit einem Minijob, weiterhin aktiv um eine Vollzeitstelle bemühen muss.

Kann man Teilzeit arbeiten, trotz Arbeitslosengeld?

Nein. Eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ist mit Arbeitslosengeld nicht möglich. Ein Hinzuverdienst ist nur mit einem beitragsfreien Minijob möglich. Zu beachten ist die maximale wöchentliche Arbeitszeit von unter 15 Stunden, damit man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verliert.
Teilzeit arbeiten und Arbeitslosengeld beziehen.

Wird das Arbeitslosengeld gekürzt, wenn ich künftig nur noch Teilzeit arbeiten will?

Ja. Die Arbeitsagentur hat die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld von Arbeitslosen zu kürzen, die vorher in einer Vollzeitstelle gearbeitet haben und aus persönlichen Gründen entscheiden, zukünftig eine Teilzeitstelle anzutreten. Die Gesetzesgrundlage dafür ist der § 151 Absatz 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch.
Arbeitslos geworden und zukünftig in Teilzeit arbeiten.