Jobcenter: Aufgaben, Jobs & Umschulung

Wir sagen dir, welche Aufgaben das Jobcenter hat, welche Möglichkeiten du zur Umschulung oder Weiterbildung hast und welche Arbeitgeber nach neuen Angestellten suchen.



Auf der Jobbörse JobMESH findest du die besten Stellenangebote aus der Jobbörse von dem Jobcenter und vielen weiteren Stellenmärkten. Mit mehr als 1,9 Millionen Stellenanzeigen gehört JobMESH zu den führenden Jobsuchmaschinen in Deutschland. Eine Suche. Alle Jobs.

Aufgaben vom Jobcenter

Jobcenter: Aufgaben, Umschulung und Jobs. Auf der Jobbörse JobMESH findest du alle wichtigen Infos zum Arbeitsamt.
Das Jobcenter ist der erste Ansprechpartner für Arbeitssuchende.

Das Jobcenter hat einen gesetzlichen Auftrag nach dem SGB II. Das Aufgabengebiet des Jobcenters gliedert sich in zwei Teilbereiche. Zum einen die Leistungsgewährung und zum anderen die Arbeitsvermittlung sowie Förderung. Damit ist das Jobcenter die erste Anlaufstelle für Personen, die Unterstützung bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung suchen oder einen Anspruch auf Grundsicherung haben.

Leistungen vom Jobcenter

  • Arbeitsvermittlung
    • Allgemeine Berufsberatung
    • Unterstützung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
    • Unterstützung bei der Erhaltung der Erwerbstätigkeit
    • Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
  • Finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt
    • Arbeitslosengeld II
    • Sozialgeld
    • Mehrbedarfe
    • Übernahme von angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
    • Beiträge zur gesetzl. Kranken- und Pflegeversicherung
    • Erstausstattung für Bekleidung oder Wohnung
    • Leistungen des Bildung- und Teilhabepaketes

Nicht jede Maßnahme vom Jobcenter ist unbedingt sinnvoll. Bist du mit dem Vorschlag vom Jobcenter oder einer vorgeschlagenen Maßnahme nicht einverstanden, dann kannst du einen Widerspruch einlegen.

Nützliche Anträge für das Jobcenter

Das Jobcenter betreut Arbeitslose und hat die Aufgabe, eine ausreichende finanzielle Unterstützung von Leistungsempfängern sicherzustellen. Dazu gehört auch die Übernahme von Mehrkosten oder einmaligen Anschaffungen, die nicht aus dem Regelbedarf gezahlt werden können. Mehrbedarfe und weitere Kostenübernahmen sind genehmigungspflichtig. Wir haben für dich die wichtigsten Anträge für das Jobcenter zusammengefasst.

Gewährung von Darlehen

Gewährung von Mehrbedarfen

Gewährung von Umzugskosten

Der richtige Antrag war nicht dabei? Auf der offiziellen Webseite vom Jobcenter findest du weitere Formulare im Download-Center von der Arbeitsagentur.

Unterschied zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit

Das Jobcenter betreut Leistungsempfänger mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (ALG II) in allen Themen rund um die Arbeitsmarktintegration und Leistungsgewährung. Im Gegensatz dazu betreut die Agentur für Arbeit alle Empfänger mit Arbeitslosengeld 1 (ALG I). Zusätzlich ist die Agentur für Arbeit für die Bezahlung von Mieten, Betriebskosten und gesetzliche Versicherungen von ALG I und ALG II Empfängern zuständig.

Jobbörse vom Jobcenter

Das Jobcenter greift bei der Arbeitsvermittlung auf Stellenangebote aus der Jobbörse der Arbeitsagentur zurück. Die Jobbörse wird von der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit den Jobcentern verwaltet. Stellenangebote vom Jobcenter sind somit auf der Jobbörse der Arbeitsagentur abrufbar. Viele der Jobangebote werden auch auf anderen Portalen veröffentlicht. Auf der Jobsuchmaschine JobMESH werden deshalb ebenfalls oft Jobs vom Arbeitsamt veröffentlicht.

In der Jobsuche von JobMESH werden Jobs vom Jobcenter und vielen weiteren Stellenmärkten veröffentlicht. JobMESH verbindet viele Jobsuchmaschinen in einer kompakten Suche und gehört damit zu den größten Anbietern für die Jobsuche.

Jobsuche

In der Jobbörse vom Jobcenter werden nahezu aus jedem Tätigkeitsbereich und für jede Qualifikation die passende Jobangebote angezeigt. In der Jobsuche werden sowohl Jobs für Ausländer ohne Ausbildung oder Fachkräfte ohne Deutschkenntnisse als auch Expertenjobs für Akademiker veröffentlicht. Aufgrund der Vielzahl an Stellenangeboten kann man mit Recht behaupten, dass für jeden Bewerbertyp das passende Stellenangebot gefunden werden kann.

Bei der Jobsuche sollte man neben der Arbeitsvermittlung des Jobcenters auch selber aktiv werden und auf anderen Online-Jobbörsen nach geeigneten Stellenangeboten suchen.

Erhöhe deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Ist das richtige Stellenangebot in der Jobbörse vom Jobcenter gefunden, dann sollte man nicht lange zögern und seine vollständigen Bewerbungsunterlagen an das Unternehmen versenden.

Damit du deine Chancen auf ein Vorstellungsgespräch und damit auf eine Arbeitsstelle erhöhen kannst, solltest du deine Bewerbungsmappe vorbereiten. Die Arbeitsagentur hat einen umfangreichen Ratgeber rund um die Erstellung einer Bewerbungsmappe verfasst, um dich bei der Jobsuche zu unterstützen. Falls du Probleme mit der deutschen Sprache hast oder weitere Hilfe bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen benötigst, dann solltest du um Hilfe bitten oder ein Bewerbungstraining bei deinem Ansprechpartner im Jobcenter beantragen.

Unterlagen für die Jobsuche

  • Deckblatt
  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse

Vermittlungsvorschläge

Wer als arbeitssuchend beim Jobcenter gemeldet ist, der erhält regelmäßig Vermittlungsvorschläge. Grundlage für das Jobangebot vom Jobcenter sind die Kenntnisse und Fähigkeiten, die der Sachbearbeiter in deinem Bewerberprofil hinterlegt hat.

Es kommt leider immer wieder vor, dass ein Stellenangebot nicht zu den Fähigkeiten oder Interessen des Bewerbers passt. In diesem Fall kommen schnell Fragen auf, die wir nun beantworten wollen.

Muss ich mich auf ein Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter bewerben?

Einem Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur sollte man als Leistungsempfänger nachkommen, denn es besteht bei der Arbeitsvermittlung eine Mitwirkungspflicht.

Kann man einen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter ablehnen?

Ein Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter kann nur dann abgelehnt werden, wenn die Stelle als unzumutbar für den Leistungsempfänger eingestuft wird. Unzumutbar wäre eine Stelle zum Beispiel, wenn gesundheitliche Gründe gegen das Jobangebot sprechen würden.

Was passiert, wenn man ein Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter ignoriert?

Ignoriert man einen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter, dann können Sanktionen drohen. Die Voraussetzung für Sanktionen ist, dass eine Rechtsfolgebelehrung mit dem Vermittlungsvorschlag versendet wurden, was in der Regel der Fall ist.

Bewirb dich proaktiv auf Stellenangebote in der Jobbörse vom Jobcenter. Dadurch vermeidest du, dass du dauerhaft gezwungen bist, dich unpassende Vermittlungsvorschläge zu bewerben. Außerdem wird der Sachbearbeiter sehen, dass du deine Jobsuche eigenverantwortlich in die Hand genommen hast, was wiederum Sanktionen seitens des Jobcenters unwahrscheinlicher macht.

Umschulung

Eine Umschulung ist eine spezielle Form der beruflichen Weiterbildung, die vom Jobcenter in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit angeboten wird. Eine Umschulung ist eine verkürzte Ausbildung, die in der Regel zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt.

Umschulungen können in Betrieben und Berufsfachschulen durchgeführt werden. Die Abschlussprüfung findet vor der zuständigen Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) statt. Eine Umschulung ist oft eine duale Ausbildung. Das bedeutet, dass es sowohl einen schulischen und einen praktischen Teil geben wird.

Die Dauer des schulischen und praktischen Anteils einer Umschulung kann je nach Wohnort unterschiedlich geregelt sein. Genaue Informationen zur Umschulung und Kostenübernahme an deinem Wohnort kann beim zuständigen Jobcenter erfragt werden.

Umschulungsberufe

  • Altenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Erzieher/in
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Kaufmann/-frau im Einzelhandel
  • Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
  • Verkäufer/in
  • Mediengestalter/in
  • Fachinformatiker/in
  • Mechatroniker/in
  • Elektroniker/in
  • Kfz-Mechatroniker/in
  • Industriekaufmann/-frau
  • Verwaltungsfachangestellte
  • Fachkraft für Lagerlogistik
  • Fachlagerist/in
  • Medizinische/r Fachangestellte/r
  • LKW-Fahrer/in
  • Informatikkaufmann/-frau
  • Pflegefachkraft
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

Voraussetzungen für eine Umschulung

Eine berufliche Ausbildung ist die Voraussetzung für eine dauerhafte Anstellung. Deswegen fördert das Jobcenter ihre Kunden und Kundinnen der Grundsicherung alle Arten der Umschulung, die einen qualifizierten Abschluss zur Folge haben.

Eine Voraussetzung für die Bewilligung einer Umschulung, ist ein Beratungsgespräch mit einer Vermittlungsfachkraft im Jobcenter. Dort besprichst du genau, ob eine berufliche Weiterbildung für dich von Nutzen ist und ob die gesetzlich festgeschriebenen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Für viele Umschulungen gelten zudem Zugangsvoraussetzungen, die je nach Lehrgang unterschiedlich sein können. Manche Qualifizierungen setzen bestimmte Kompetenzen und Kenntnisse voraus; viele Umschulungen richten sich aber auch an Quereinsteiger ohne vorherige Ausbildung und Vorkenntnisse.

Voraussetzungen für eine Umschulung vom Jobcenter im Überblick

  • Du arbeitest seit mehr als 4 Jahren nicht mehr in deinem Beruf
  • Dein Berufsfeld bietet keine oder nur eine geringe Zukunftsperspektive
  • Du eignest dich für deinen zukünftigen Beruf
  • Du hast sehr gute Aussichten in deinen neuen Beruf eine Arbeit zu finden.
  • Du erfüllst die Zugangsvoraussetzungen des Lehrgangs.

Die Kosten für eine Umschulung werden nur durch das Jobcenter bewilligt, wenn der Antrag auf Kostenübernahme für die Umschulung vor dem Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt wurden.

Weiterbildung

Durch eine berufliche Weiterbildung oder Zusatzqualifikation kann man die Vermittlungschancen erhöhen. Außerdem steigt mit einer besseren Qualifikation die Aussicht auf eine langfristige Arbeit und man hat mehr Verhandlungsspielraum beim Gehalt. Zusammen mit dem Jobcenter können Maßnahmen beschlossen werden, die die Wiedereingliederung fördern können. Dabei berücksichtigt das Jobcenter die Interessenten und persönlichen Umstände des Kunden. Für Alleinerziehende wäre zum Beispiel eine Weiterbildung in Teilzeit denkbar. Ebenso beachten die Jobcenter den Wohnort und die Mobilität vom Arbeitsuchenden.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Wer zusammen mit dem Jobcenter beschlossen hat, dass mit einer Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden sollen, der kann einen Antrag auf Übernahme für alle mit der Weiterbildung in Verbindung stehenden Kosten beim Jobcenter einreichen. Dazu gehören Anfahrtskosten, Verpflegung, Kosten für Lernmaterial und die Teilnahmegebühren.

Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen

  • Seminare der IHK
  • Wissenschaftliche Zertifikatskurse
  • Unternehmensinterne Weiterbildungsangebote
  • Weiterbildungsmöglichkeiten der Berufsverbände
  • Weiterbildungsseminare privater Träger
  • Autodidaktische Weiterbildung

Bildungsgutschein

Wird eine Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit oder durch das Jobcenter genehmigt, dann erhält man einen Bildungsgutschein. Wenn du deinen Bildungs­gutschein erhalten hast, werden die vollständigen Kosten der Weiterbildungs­maßnahme übernommen. Einen Veranstalter für die Weiterbildungsmaßnahme kannst du selbst wählen – vorausgesetzt, der Bildungsträger ist für die Förderung mit einem Bildungsgutschein zugelassen.

Inhalt des Bildungsgutscheins

Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:  

  • Ziel der Weiterbildung
  • Dauer der Weiterbildung
  • regionaler Geltungsbereich
  • Art der Kosten, die übernommen werden (z. B. Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Verpflegung)
  • Gültigkeitsdauer

Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein wird durch das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt:

  • Die Arbeitslosigkeit kann durch die Weiterbildung beendet werden.
  • Durch die Weiterbildung kann eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden
  • Ein fehlender Berufsabschluss kann nachgeholt werden.

Kostenlos weiterbilden mit dem Bildungsgutschein. Das ist der Ablauf.

  1. Berufsberatung im Jobcenter
  2. Bildungsgutschein beantragen
  3. Bildungsgutschein erhalten
  4. Bildungsanbieter finden
  5. Bildungsgutschein einlösen
  6. Kurs absolvieren
  7. Beruflich durchstarten
Wie kann mir das Jobcenter bei der Jobsuche helfen?

Bei der Jobsuche kann man sich direkt an das Jobcenter wenden. In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit werden Arbeitslose und Angestellte bei der Suche nach einer neuen Arbeit unterstützt. Als Unterstützung wird vom Jobcenter z. B. in Form einer Weiterbildung, Umschulung oder Zusatzqualifikation gewährt. Als weitere Unterstützung bei der Jobsuche erhält man regelmäßig Jobangebote aus der Jobbörse vom Jobcenter zugeschickt.
Jobcenter: Hilfe und Unterstützung bei der Jobsuche.

Welche Maßnahmen werden vom Jobcenter bezahlt?

Das Jobcenter bezahlt unterschiedliche Maßnahmen, die zwischen dem Sachbearbeiter und Arbeitsuchenden vereinbart werden. Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise Bewerbungstrainings, Beratungen sowie Umschulungen und Weiterbildungen durch Träger oder den Arbeitgeber.
Das sind die Aufgaben vom Jobcenter.