Als Assistenz der Geschäftsführung in Teilzeit arbeiten

Wir sagen dir, was du bei einem Teilzeitjob als Assistent der Geschäftsleitung beachten musst und welche Aufgaben du haben wirst. In unserer Jobbörse findest du die besten Teilzeitstellen als Assistenz der Geschäftsführung.



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Teilzeitjob als Assistenz der Geschäftsführung

Viele Unternehmen suchen eine Assistenz für die Geschäftsführung, die ihnen hilft, die Unternehmensleitung bei täglichen Aufgaben zu entlasten. Als Assistent der Geschäftsführung erhältst du einen umfassenden Einblick in die betrieblichen Abläufe und arbeitest eng mit der Führungsebene zusammen. Die Arbeit als Assistenz der Geschäftsführung in Teilzeit gilt als idealer Job für Quereinsteiger und Bewerber, die schon Erfahrung im kaufmännischen Bereich mitbringen.

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Wöchentliche Arbeitszeit in Teilzeit

Als Assistenz der Geschäftsführung in Teilzeit erwartet dich je nach Unternehmen eine Arbeitszeit von ungefähr 20 bis 25 Stunden pro Woche. Wegen der Steuerprogression kann es sein, dass dein Nettostundenlohn als Teilzeitangestellter höher ist als in einer Vollzeitbeschäftigung. Wenn du zum Beispiel in einer Vollzeitanstellung mit 40-Stunden-Woche 3.000 Euro brutto als kinderloser Arbeitnehmer Steuerklasse IV verdienst, erhältst du 12,61 Euro pro Stunde netto. Arbeitest du in Teilzeit nur 20 Stunden pro Woche, ist dein Nettostundengehalt 14,30 Euro. Somit kannst du als Angestellter in Teilzeit einen höheren Stundenlohn erhalten als in einem Vollzeitjob.

Es gibt die Möglichkeit vertraglich eine Brückenteilzeit oder Elternteilzeit zu vereinbaren, um später wieder in Vollzeit arbeiten zu können. Andernfalls besteht kein gesetzlicher Anspruch, die Stunden auf eigenen Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen.

Das erwartet dich als Teilzeit Assistenz der Geschäftsführung

Viele Unternehmen veröffentlichen ihre Stellenanzeigen sowohl in Vollzeit- als auch in Teilzeit. Es gibt allerdings auch Arbeitgeber, die konkret nur nach einer Teilzeitkraft für die Position als Assistenz der Geschäftsführung suchen.

Der Hauptunterschied zwischen einer Vollzeit- und einer Teilzeitbeschäftigung als Assistenz der Geschäftsführung besteht in der Arbeitszeit und demzufolge in der Höhe deines Gehalts. Als Teilzeitmitarbeiter wird von dir in der Regel eine Arbeitszeit von 15 bis 20 Stunden pro Woche erwartet. Dein Gehalt liegt bei diesem Teilzeitjob bei rund 1.000 Euro bis 2.500 Euro netto im Monat. Das Gehalt schwankt je nach Anzahl der Arbeitsstunden, Branche und Größe des Unternehmens.

Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird von dir üblicherweise erwartet, dass du Präsentationen und Analysen erstellst und dein Team bei der Verwaltung des Büros unterstützt. Du bist verantwortlich für den Kalender und Postfach der Geschäftsleitung, organisierst Meetings und übernimmst die Korrespondenz zu Geschäftspartnern.

Aufgaben einer Assistenz der Geschäftsführung in Teilzeit

Die Aufgaben einer Teilzeit Assistenz der Geschäftsführung unterscheiden sich kaum von einer Vollzeitbeschäftigung. Von dir wird erwartet, dass du dich schnell in die verschiedenen Tätigkeitsfelder einarbeitest und den Betrieb gut kennenlernst. Sobald du mit den Geschäftsprozessen vertraut bist, musst du in der Lage sein, selbstständig und in enger Zusammenarbeit mit deinen Mitarbeitern zu arbeiten.

  • Meetings, Sitzungen und Termine
    • Terminorganisation und Planung
    • Erstellung von Entwürfen für Sitzungen und Vorträgen
    • Protokollführung bei Terminen
    • Teilnahme an Telefon- und Videokonferenzen
    • Die Geschäftsführung zu Terminen begleiten
  • Administrative Aufgabe im Unternehmen
    • Bearbeitung von Präsentationen und wichtiger Unternehmensdaten
    • Erstellung von Berichten
    • Empfang der Post
    • E-Mail Posteingang verwalten
    • Kalender der Geschäftsführung verwalten
  • Kommunikation zwischen verschiedenen Interessengruppen
    • Abwicklung der generellen telefonischen und schriftlichen Korrespondenz
    • Ansprechpartner für Mitarbeiter im Unternehmen
    • Empfang von Kunden bei Veranstaltungen
    • Buchung von Reisen

Job als Assistenz der Geschäftsführung: Das sind die Besonderheiten

Wenn du in Teilzeit als Assistent der Geschäftsleitung arbeiten möchtest, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass du keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Vollzeitstelle hast. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Teilzeitstelle in eine Vollzeitstelle umzuwandeln.

Wenn du also nur für kurze Zeit in Teilzeit arbeiten möchtest und bereits weißt, dass du in absehbarer Zeit wieder in Vollzeit arbeiten willst, ist es vielleicht besser, direkt eine Vollzeitstelle mit einer Brückenteilzeit anzunehmen.

Was sind die Vorteile einer Teilzeitstelle als Assistenz der Geschäftsführung?

Da du in Teilzeit weniger Stunden arbeitest, hast du mehr Zeit für Familie, Freunde und Hobbys und dementsprechend eine bessere Work-Life-Balance. So kannst du als Assistenz der Geschäftsführung von flexibleren Arbeitszeiten profitieren und deinen Tagesablauf besser nach deinen Wünschen gestalten. Somit hast du auch mehr Zeit für Weiterbildungen und den Erwerb von Zusatzqualifikationen. Zudem erhältst du unter Umständen einen höheren Nettostundenlohn, da du weniger Steuern zahlen musst.
Vorteile einer Teilzeitstelle als Assistenz der Geschäftsführung.

Was sind die Nachteile einer Teilzeitstelle als Assistenz der Geschäftsführung?

Für den Job als Assistenz der Geschäftsführung gibt es weniger freie Stellen in Teilzeit als in Vollzeit. Daher kann es schwieriger sein, einen passenden Job zu finden. Wenn du Teilzeit als Assistenz der Geschäftsführung arbeitest, hast du auch geringere Verdienstmöglichkeiten und Zusatzleistungen wie z. B. niedrigere Rentenansprüche als ein Vollzeitbeschäftigter. Zusätzlich kann in Teilzeitarbeit die Arbeitsbelastung höher ausfallen, was zu Überstunden führt, sodass der Vorteil einer Teilzeitstelle dann nicht mehr gegeben ist. Da du mit einer Teilzeitposition weniger häufig im Unternehmen anwesend bist, kann dies zu einem mangelnden Kontakt mit dem Unternehmen und den Kollegen führen.
Nachteile einer Teilzeitstelle als Assistenz der Geschäftsführung.