Umschulung zum Apotheker und Apothekenhelfer (PTA & PKA)
Eine Umschulung zum Apotheker bietet vielen Quereinsteigern und Arbeitssuchende eine neue Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Der Beruf des Apothekers gilt als beliebt und ist zugleich zukunftssicher. Denn auch wenn sehr viele Online-Apotheken eröffnet haben, so ist die Beratung vor Ort den meisten Kunden bis heute wichtig.
In diesem Ratgeber findest du alle Informationen, die du über Dauer, Kosten und Förderungsmöglichkeiten bei der Umschulung zum Apotheker wissen solltest. In unsere Jobsuche findest du zudem aktuelle Stellenangebote für Apotheker.
Beruf wechseln: Mit einer Umschulung zum/r Apotheker/in
Eine Umschulung zum/r Apotheker/in ist nicht einfach durch eine Weiterbildung oder durch eine mehrwöchige Lernphase abgeschlossen. Da Apotheker oder Apothekerinnen eine hohe Verantwortung in ihrem Berufsfeld tragen, wird die Umschulung mit der Ausbildung gleichgesetzt. Das heißt also auch, dass man das damit verbundene Studium in der Pharmazie absolvieren muss. Dieses kann man im Rahmen einer Umschulung nutzen.
Es ist natürlich bekannt, dass der Bedarf an Apothekern und Apothekerinnen enorm gestiegen ist. Neben dem Einsatz in den klassischen Anlaufstellen, die man von der Apotheke vor Ort kennt, werden die Fachkräfte auch in Kliniken eingesetzt. Wer eine Umschulung zum Apotheker oder zur Apothekerin plant, der wird also mit einer hohen Zukunftssicherheit belohnt.
Der Beruf eines Apothekers ist ein akademischer Beruf und erfordert zwingend ein mehrjähriges pharmazeutisches Studium. Eine Umschulung ist lediglich als Apothekenhelferin (PKA oder PTA) möglich.
Umschulung zur Apothekenhelfer/in
In der Apotheke gibt es eine Vielzahl von Berufen. Während man umgangssprachlich immer von Apothekern und Apothekerinnen spricht, trägt in der Realität der überwiegende Teil des Personals gar nicht die Berufsbezeichnung “Apotheker”.
- Apotheker
- Apothekerassistenten (veraltete Berufsbezeichnung für PKA)
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)
- Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA)
Man unterscheidet den Beruf der Apothekenhelferin in einen kaufmännischen und technischen Bereich. Die PKA vertieft die kaufmännischen Grundlagen in der Apotheke, während die PTA die rechte Hand vom Apotheker ist und über intensive Fachkenntnisse sowohl über Wirkstoffe als auch über Naturwissenschaften hat.
Alternative 1: PKA werden
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sind schwerpunktmäßig für Organisation und das Marketing in der Apotheke zuständig. Sie kümmern sich vor allem um die Warenwirtschaft, den Einkauf und die Lagerung der Arzneimittel und andere Waren, die in der Apotheke üblich sind. Der Beruf einer PKA ist vergleichbar mit einer Verkäufer/in im Einzelhandel. Nicht selten wechseln Angestellte vom Beruf als pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in den Einzelhandel.
Alternative 2: PTA werden
Der Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) hat sich erst in den letzten Jahren entwickelt. Ursprünglich war eine PTA die Assistenzkraft des Apothekers in Laboren. Heute übernehmen PTAs verantwortungsvolle Aufgaben in einer Apotheke und wirken bei der Herstellung sowie beim Verkauf von Arzneimitteln sowie Wirk- und Hilfsstoffen mit. Darüber hinaus führen die pharmazeutischen Fachkräfte einfache physiologisch-chemische Untersuchungen durch und übernehmen zusätzlich Verwaltungsaufgaben.
Voraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen, um eine Umschulung zum/r Apotheker/in machen zu können, sind unterteilt in mehrere Bereiche. Wer die Umschulung zum Apotheker anstrebt, muss einen Studiengang besuchen. Damit dies ermöglicht wird, benötigst du mindestens die allgemeine Hochschulreife.
Wer das nicht vorweisen kann, der hat die Chance, die Umschulung zum Apothekerhelfer (Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte – PKA oder pharmazeutisch-technischen Assistent – PKA) zu machen. Hierfür wird mindestens ein Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife benötigt. Gerne gesehen, aber nicht erforderlich, ist eine vorherige Ausbildung im pharmazeutischen oder medizinischen Bereich.
Wer? | Berufschancen |
---|---|
ohne Ausbildung und ohne Berufserfahrung | – Direkter Einstieg nicht möglich – Ausbildung als Apothekerhelfer (PTA oder PKA) – Umschulung als Apothekerhelfer PTA oder PKA) |
mit Berufserfahrung als Apothekerhelfer | – keine Externenprüfung möglich – Ausbildung als Apotheker – Umschulung als Apotheker – Weiterbildung: klinische Pharmazie |
abgeschlossene pharmazeutische Ausbildung | – verkürzte Umschulung nicht möglich |
abgeschlossene Apothekerausbildung (außerhalb der EU) | – Anerkennung des Berufsabschluss |
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Ablauf & Dauer
Eine Umschulung zum Apotheker oder zur Apothekerin ist mit dem Studium in diesem Berufsfeld gleichzusetzen. Die Regelzeit, um alle wichtigen Kenntnisse zu erlangen, liegt bei vier Jahren. Anschließend kann es zu einem praktischen Jahr kommen, bevor man den Status des Apothekers erhalten kann.
Soll es etwas schneller gehen, dann kann der Weg in den Beruf des Apothekerhelfers für dich richtig sein. Die Bezeichnung “Apothekenhelfer/in” ist jedoch veraltet, denn sie wurde durch die Berufsbezeichnung PTA (pharmazeutisch-technischer Assistent) und PKA (Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter) ersetzt. Die Umschulung zur PTA und PKA ist in der Regel nach drei Jahren vollständig abgeschlossen und kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn eine abgeschlossene Ausbildung in einem ähnlichen Beruf nachgewiesen werden kann.
Ablauf einer Umschulung zum Apotheker bzw. Apothekenhelferin (PTA & PKA)
- Überblick über mögliche Berufe verschaffen
Bevor du dich in eine Umschulung begibst, solltest du dich immer fragen, ob dieser Beruf wirklich passend für dich ist. Hierfür kann ein Test von der Agentur für Arbeit verwendet werden. Mit dem Online-Eignungstest Check-U von der Arbeitsagentur kannst du herauszufinden, mit welchen Berufsfeldern du dich anhand deiner Stärken und Interessen näher beschäftigen kannst. Natürlich solltest du dich ausreichend über den Beruf des Apothekers und des Apothekenhelfers (PTA & PKA) informieren.
- Bei der Arbeitsagentur informieren
Hast du für dich entschlossen, dass der Berufsweg in den pharmazeutischen Bereich gehen soll, dann kannst du nun die ersten Informationen bei der Agentur für Arbeit einholen. Durch Beratungsgespräche erfährst du mehr über Dauer, Kostenübernahme oder die Zukunftsperspektiven.
- Wege zum Berufswechsel prüfen
Umschulung, Weiterbildung, Externenprüfung oder Quereinstieg – es liegt ganz an dir, welchen Weg du einschlagen möchtest. Für einen Beruf als Apotheker, PTA oder PKA, solltest du jedoch die Umschulung bzw. Studium einplanen. Ein Quereinstieg ohne Berufsausbildung ist in einen Beruf in der Apotheke nicht möglich. Fragen dazu kann dir die Agentur für Arbeit beantworten.
- Dauer und Art der Umschulung klären
Eine Umschulung zum Apotheker kann nur durch ein Studium ermöglicht werden. Dieses geht bis zu vier Jahre, wobei ein Jahr danach als Praxisjahr geltend gemacht wird. Alternativ kann eine Umschulung im Berufsfeld PTA oder PKA gemacht werden. Früher war der Beruf auch als Apothekerhelfer bekannt. Die Umschulung zur PKA oder PTA dauert bis zu drei Jahre, wobei sechs Monate davon als Praxiszeit absolviert werden müssen.
- Vergütung und finanzielle Fördermöglichkeiten prüfen
Bei einer Umschulung zum Apotheker werden keine finanziellen Förderungen (neben dem BAföG) angeboten. Anders sieht es aus, wenn man sich für den Beruf der PTA oder PKA entscheidet. Die Agentur für Arbeit fördert diese Umschulung. Beziehst du bereits Arbeitslosengeld, wird dieses weiterhin gezahlt.
- Stellenangebote durchsuchen
Auf der Jobbörse der Arbeitsagentur und anderen Stellenmärkten werden Jobs für Quereinsteiger veröffentlicht. Darunter sehr viele Stellenangebote im Gesundheitswesen und für angehende Apotheker.
- Ausbildungsvertrag unterschreiben
Als Apotheker wirst du in der Regel für dein Studium keinen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Es sei denn, du entscheidest dich für ein duales Studium in der Wirtschaft. Bei der Umschulung zum PTA oder PKT wirst du hingegeben einen Ausbildungsvertrag mit deinem Arbeitgeber schließen. Auf einen Ausbildungsplatz musst du dich eigenständig bewerben. Andernfalls ist es möglich, dass du zum Ende deiner Umschulung ein Pflichtpraktikum absolvierst.
Kosten
Da die Umschulung zum/r Apotheker/in nur durch ein Studium zu ermöglichen ist, sind die Kosten reicht unterschiedlich gehalten. Informationen hierzu kann man bei seinem Arbeitsamt vor Ort bekommen.
Für die Umschulung zum PTA oder PKA fallen keine Kosten an. Bei der Umschulung zur PKA oder PTA erhältst du zudem eine Ausbildungsvergütung.
Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur
Nach §§ 81, 82 SGB III können Umschulungen durch die Arbeitsagentur finanziert werden. Ob die Umschulung zum Apotheker, PTA oder PKA auch dazu gehört, ist durch eine klärendes Erstgespräch zu ermitteln. Normalerweise übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die schulische Ausbildung, die Fahrtkosten und andere Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Umschulung stehen.
Mögliche Berufe nach der Umschulung
Der Beruf des Apothekers und Apothekenhelfers (PTA & PKA) gilt als ein zukunftssicherer Beruf. Gerade auf dem heutigen Arbeitsmarkt kann man im pharmazeutischen Berufsfeld einiges erreichen. Als Apotheker oder auch PTA und PKA, wenn man die Umschulung nutzen möchte, kann man an sehr vielen Unternehmen teilhaben und findet bundesweite Anstellungen.
Apotheker und Apothekenhelfer arbeiten in verschiedenen Einrichtungen. Darunter fallen:
- Kliniken
- Kureinrichtungen
- Apotheken
- Pharmazeutische Industrie
Du kannst mit einer pharmazeutischen Ausbildung beispielsweise auch in der Industrie tätig sein. Die Aufgaben unterscheiden sich jedoch von der normalen Apothekentätigkeit. Oft sind aber auch bessere Gehälter in der Industrie für Fachkräfte mit pharmazeutischem Hintergrund möglich.
Wo kann man sich umschulen lassen?
Für eine Umschulung als Apotheker/in muss man eine Hochschule oder eine Universität besuchen. Möchte man sich stattdessen eine Umschulung zur PTA oder PKA absolvieren, dann kann diese in einer staatlichen Schule gemacht werden. Anschließend findet noch ein sechsmonatiges Praktikum statt, das darauf angelegt ist, dass praktische Kompetenzen weiter vertieft werden. Das Pflichtpraktikum kann sowohl vergütet als auch unentgeltlich erfolgen.
Wie anerkannt ist die Umschulung zum Apotheker und Apothekenhelfer?
Der Beruf des Apothekers ist seit vielen Jahren anerkannt in der Gesellschaft. Allein in den meisten Wohnorten sind sehr viele Apotheken zu finden, in denen du als Apotheker oder als Apothekenhelfer arbeiten kannst. Vor allem in ländlicheren Regionen ist der Mangel an pharmazeutischen Fachkräften spürbar. Deswegen wird händeringend nach Angestellten gesucht. Gute Aussichten für dich nach deiner Umschulung zum Apotheker oder Apothekenhelfer (PTA & PKA).
Apotheker/in ohne Ausbildung
Ohne eine Ausbildung oder eine Umschulung kannst du in diesem pharmazeutischen Beruf nicht tätig sein. Die Berufe Apotheker, PTA und PKA sind geschützte Berufsbezeichnungen und dürfen nur nach einer erfolgreichen Ausbildung, Studium oder Umschulung getragen werden.
Quereinstieg im Gesundheitswesen
Bewerber, die einen Quereinstieg planen, sollten sich bewusst sein, dass man in einer Apotheke nicht ohne pharmazeutische Ausbildung arbeiten kann. Lediglich Aufgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit Wirkstoffen steht, dürfen von ungelernten Aushilfen in der Apotheke übernommen werden.
Quereinsteiger auf der Suche nach einer neuen Arbeit, die keine Umschulung absolvieren möchten, sollten sich über den Beruf der Pflegehilfskraft informieren. Dieser Beruf im Gesundheitswesen ist auch ohne Umschulung bzw. Ausbildung möglich.
Du möchtest mehr über deine Möglichkeiten ohne Ausbildung erfahren? Dann findest du hier alles, was du über einen Job ohne Ausbildung wissen musst.
Job als Apotheker/in und Apothekenhelfer/in (PTA & PKA)
Um den Beruf als Apotheker durchführen zu können, muss man sich gezielt dem Studiengang widmen. Ist das jedoch geschafft oder hat man eine Umschulung zum PTA gemacht, dann kann man auf eine abwechslungsreiche Zeit blicken.
Aufgaben von Apotheker & PTA
Apotheker und Apothekenhelfer (PTA: pharmazeutisch-technischen Assistenten) nehmen in einer Apotheke die gleichen Aufgaben wahr. Der große Unterschied besteht darin, dass der Apotheker ein Studium abgeschlossen ist und der Apotheker eine Aufsichtspflicht für alle ausgegebenen Rezepte hat. Ohne Apotheker dürfen PTA nicht alleine in der Apotheke sein.
- Verkauf
- Arzneimittel abgeben und verkaufen
- Medizinprodukte abgeben und verkaufen
- Kundenberatung
- Sortierung von Medikamenten
- Pflegeprodukte beschaffen
- Medikamente beschaffen
- Herstellung
- Medikamente herstellen
- Medikamente prüfen
- Dokumentation/Prüfung
- Arzneimittel auf Bestandteile prüfen
- Warenbestand prüfen
- Aufnahme von Informationen zum Qualitätsstandard
- Aufnahme von Informationen zu den Nebenwirkungen
Aufgaben von PKA
Eine PKA darf keine Arzneimittel oder Rezepte ausgeben. Anders sieht es aus, wenn eine PKA im Kosmetikbereich der Apotheke eingesetzt wird und dort beratend und verkaufend zur Seite stehen. Laut ApBetrO ist es der PKA verboten, „pharmazeutische Tätigkeiten von anderen Personen als pharmazeutischem Personal auszuführen oder ausführen zu lassen.“
- Büroverwaltung
- Prüfen und bearbeiten von Rechnungen
- Erfassen von Belegen für die Buchführung
- Abrechnungen mit Krankenkassen und Privatpersonen
- Marketing
- Marketingmaßnahmen vorbereiten und durchführen
- Regale von frei verkäuflichen Waren gestalten
- Verkauf und Kundenberatung
- Laborarbeiten
- Abfüllen und Verpacken
- Bereitstellen von Materialien
- Reinigung und Pflege von Laborgeräten und Apparaturen
- Weitere Aufgaben
- Botengänge
- Telefonische Bestellungen annehmen
Für die Umschulung zum Apotheker ist ein pharmazeutisches Studium erforderlich, welches bis zu vier Jahre in Anspruch nehmen kann. Außerdem wird von angehenden Apothekern eine Praxiszeit von einem Jahr verlangt. Eine Umschulung zum/r Apothekenhelfer/in (PTA & PKA) dauert drei Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen auf zwei Jahre verkürzt werden.
Umschulung zum Apotheker & Apothekenhelfer: Dauer, Kosten & Jobs.
Während des Studiums zum Apotheker erhält man keine Ausbildungsvergütung. Lediglich BAföG oder ein Studienkredit steht zur Finanzierung des Studiums zur Verfügung.
Dauer & Gehalt: Umschulung zum Apotheker.
Bei einer dualen Umschulung zum/r Apothekenhelfer/in erhält man einen Ausbildungsvertrag und erhält eine entsprechende Ausbildungsvergütung, die sich am geltenden Tarifvertrag für pharmazeutische Angestellte in der Apothekengewerkschaft orientiert. Die Ausbildungsvergütung ist für PTAs (Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in) gegenüber PKAs (Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte) etwas höher. Bei einer schulischen Umschulung zum Apothekenhelfer erhält man für die Zeit der Maßnahme weiterhin Unterstützung von der Arbeitsagentur.
Dauer & Gehalt: Umschulung zum Apothekenhelfer (PTA & PKA)